Einsatzstelle werden

Um Bundesfreiwillige zu beschäftigen, müssen Sie sich als Einsatzstelle anerkennen lassen, sich verpflichten, die gesetzlichen Vorgaben nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) einzuhalten und sich gleichzeitig uns als Träger anschließen.

 

Die Anerkennung erfolgt über das Bundesamt für Familie und gesellschaftliche Aufgaben (BAFZA).

 

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:

 

Ein Anerkennungsbescheid berechtigt Ihre Einrichtung, Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst zu beschäftigen.

 

Was kostet eine Stelle im Bundesfreiwilligendienst pro Monat?

 

Taschengeld und Sozialversicherungsbeiträge sind bis zu 350,00 Euro erstattungsfähig.